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Die Arbeitsunfähigkeit ist, sobald sie länger anhält und den Verlust der Arbeitsstelle zur Folge hat, staatlich nicht abgesichert. Stattdessen können Betroffene gezwungen werden, eine beliebige andere Tätigkeit aufzunehmen, was meistens mit sozialen und finanziellen Einbußen einhergehet. Sollte bereits eine Erwerbsunfähigkeit bestehen, dass heißt, dass die Betroffenen gar keine Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes mehr ausführen können, so erhalten sie, nur wenn sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, eine geringe Auszahlung in Form einer teilweisen Erwerbsminderungsrente.
Diese Änderungen innerhalb des Sozialsystems wurden im Zuge der Rentenreform des Jahres 2001 festgelegt und lasten den Bürgern die Absicherung für den Fall des Verlustes der Arbeitsfähigkeit an, so dass diese nur noch privat, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Vorsorge tragen können. Vergleichen Sie diese Versicherungen jetzt, kostenfrei, schnell und unabhängig im Internet, um sich den effizientesten Schutz zu günstigen Tarifen zu sichern!
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