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Selbstständige Architekten sind durch das Versorgungswerk pflichtversichert. Die Abgaben hierfür werden aus dem zu versteuerndem Jahreseinkommen ermittelt. In den ersten drei Jahren besteht die Möglichkeit, das Minimum einzuzahlen. Der Nachteil dabei ist, dass die Absicherung im Berufsunfähigkeitsfall, mit einer zu erwartenden Auszahlung von ca. 400 bis 600 Euro, zu gering ausfällt. Auch Architekten die Höchstbeträge bezahlen, sind nicht ausreichend gesichert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Auch angestellte Architekten haben in dem Versorgungswerk einen gesetzlichen Versicherungspartner.
Die Absicherungslücke, die in allen Fällen beim Eintritt der Berufsunfähigkeit entsteht, kann durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, welche sowohl als eigenständige, als auch als Zusatzversicherung zu anderen Absicherungsvarianten abgeschlossen werden kann, ergänzt werden. Vergleichen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedener Anbieter, bezüglich ihrer Preis-/Leistungsverhältnisse, jetzt, kostenlos, schnell und unabhängig im Internet!
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