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Die Verbindung der Begriffe „Arzt“ und „Finanzierung“ kann zweierlei Bedeuten: die Finanzierung eines Arztbesuchs und die Finanzierung einer eigenen Praxis. Die Finanzierung eines Arztbesuches übernimmt bei jedem, der gesetzlich versichert ist, die eigene Krankenkasse. Wer nicht krankenversichert ist, muss die Finanzierung eines Arztbesuches selbst übernehmen. Bei der Finanzierung eines Arztbesuches fällt heute noch die Praxisgebühr an, die 20 Euro im Quartal beträgt. Wer nicht krankenversichert ist und in das Krankenhaus muss, für den kann die Finanzierung der Arztkosten sehr teuer werden.
Die Finanzierung einer eigenen Praxis steht aber immer mit der Aufnahme eines Kredits bei einem Kreditinstitut in Verbindung. Für diese Art von Dienstleistung sind dann Zinsen zu zahlen, deren Höhe ganz von der in Anspruch genommenen Summe abhängen. Ist die Summe groß, werden auch die Zinsen nicht niedrig ausfallen. Sie können jedoch niedrig gehalten werden, wenn auf den Zinssatz geachtet wird, den ein Kreditinstitut immer als Angebot unterbreitet.
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