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Unter der Grundschuld versteht man ein dingliches Recht, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Folglich spielt die Grundschuld bei der Fremdfinanzierung eines Eigenheimbaus eine große Rolle. Das Recht, das mit der Grundschuld in Verbindung steht, hat schließlich der Gläubiger, und zwar dann, wenn der Schuldner nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Allerdings existiert eine Vorstufe der Grundschuld, die Aufbaugrundschuld heißt. Die Aufbaugrundschuld wird in der Regel nicht in das Grundbuch eingetragen. Die Aufbaugrundschuld wird nur auf Antrag in das Grundbuch eingetragen.
Sie erlischt dann, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist. Für die Eintragung oder Löschung der Aufbaugrundschuld fallen keine gerichtlichen Gebühren an, was so manchen freuen wird. Dennoch sollte sich jeder über die Aufbaugrundschuld informieren, bevor er eine solche erwirbt. Die dafür nötigen Informationen erhält jeder auf Internetseiten, die in diesem Bereich recherchieren und immer auf dem neusten Stand sind.
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