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Der Grundschuldbrief ist eine besondere Form der Grundschuld, die wiederum im Rahmen eines Immobiliengeschäfts eine große Rolle spielt. Sie hat immer der Kreditnehmer aufzunehmen, wenn er von einem Kreditinstitut ein Darlehen gewährt bekommt. Die Grundschuld dient dem Gläubiger als Sicherheit, weil sie ein Recht darstellt, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Schuldner den Kredit, den er aufgenommen hat, nicht mehr zurückzahlen kann. Eingetragen wird die Grundschuld in das Grundbuch, wo auch die Abtretung derselben vorgenommen wird.
Bei dem Grundschuldbrief läuft das Verfahren etwas anders ab, auf jeden Fall aber flexibler. Denn um den Gläubiger zum Besitzer der Grundschuld zu machen, muss ihm lediglich der Grundschuldbrief überreicht werden. Dieser muss schließlich die Anmeldung seines Anspruchs tätigen, was innerhalb einer bestimmten Frist zu tun ist. Diese wird im Fachjargon Aufgebotsfrist genannt, sodass der Begriff Aufgebot für die Anmeldung seines Anspruchs steht.
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