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Vor einer Auslandsreise sollte für den Schutz für einen eventuellen Krankheitsfall gut vorgesorgt werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nur in EU-Ländern und Staaten, mit welchen ein Sozialversicherungsvertrag besteht, gewährt. Diese Versorgungslücke, kann durch eine freiwillige Auslandsreisekrankenversicherung gefüllt werden. Dabei genießen die Versicherten bis zu 42 Tagen im Jahr weltweiten Versichertenschutz. Auslandsreiskrankenversicherungen befinden sich unter den Produkten zahlreicher Versicherer, wobei die Preise, die Konditionen und die Leistungen erhebliche Unterschiede aufweisen. Im Internet haben Sie die Möglichkeit, diese Versicherungen einem kostenfreien, unabhängigen Vergleich zu unterziehen, um ohne großen Aufwand, das individuell am besten geeignete Angebot zu günstigen, vorteilhaften Tarifen zu finden.
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