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Bei Darlehensgeschäften gibt es immer einen Gläubiger und einen Schuldner, der den aufgenommenen Kreditbetrag samt Zinsen wieder zurückzahlen muss. Allerdings erfolgt das nicht auf einmal, sondern in monatlichen Schritten, die auch Raten genannt werden. Wenn der Schuldner sich mit dem Gläubiger einig wird, geschieht die Tilgung auf außergerichtliche Weise. Weigert sich der Schuldner, seine Schulden an den Gläubiger zu zahlen, dann hat dieser das Recht, die Tilgung auf nichtaußergerichtliche Weise durchzusetzen. Unter außergerichtlicher Schuldentilgung ist die Eintreibung von Schulden ohne Gerichtsbeschluss zu verstehen.
Bei einer nichtaußergerichtlichen Schuldentilgung wird in der Regel der Gerichtsvollzieher mit eingeschaltet. Eine außergerichtliche Einigung ist aber immer von Vorteil und bringt keine Probleme mit sich. Denn außer Stress und Geldverlusten ist nichts von einer Auseinandersetzung dieses Ausmaßes zu erwarten.
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