Volltextsuche:
Man kann die private Krankenversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei einigen Versicherungsanbietern besteht eine Mindestvertragslaufzeit von zwei oder drei Jahren. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann, wenn ein Eintritt in die Versicherungspflicht vorliegt. Zudem kann man außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht.
Keiner kann sich der Erkenntnis verschließen... mehr
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung... mehr
Die Rehaklinik Borkum liegt am Sonnigsten... mehr
Eine Rehabilitationsklinik kann sich auf bestimmte... mehr
Angestellter ist, wer in einem persönlich... mehr