Auszahlung Krankengeld

Der Umfang der Leistungen, welche gesetzliche Krankenversicherung garantieren, beschränkt sich auf die Grundversorgung. Es handelt sich also um Grundleistungen, die vom Gesetzgeber festgelegt werden. In dem Leistungskatalog befindet sich auch das Krankengeld, eine Leistung, von der diejenigen profitieren, die als Arbeitskraft längerfristig ausfallen. Als Arbeitnehmer kann man erkranken oder einem Unfall zum Opfer fallen, und zwar so schwer, dass die Arbeit für mehrere Wochen ruhen muss. Ist das der Fall, dann übernimmt der Arbeitgeber sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung.


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Für die Zeit danach ist die Krankenkasse für die Lohnfortzahlung verantwortlich, die in diesem Kontext die Bezeichnung Krankengeld trägt. Die Auszahlung Krankengeldes erfolgt monatlich, wobei die Höhe von dem vorherigen Nettolohn abhängt. In der Regel gilt, dass 90 % des Nettogehalts ausgezahlt werden müssen. Arbeitslose befinden sich prozentual gesehen sogar im Vorteil, weil das Krankengeld, zu welchem sie ebenfalls berechtigt sind, falls es zur längeren Erkrankung kommt, genau dem Arbeitslosengeld entspricht.

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