Aut-Idem-Regelung/Aut-Simile-Substitution

Die Apotheken sind zur wirtschaftlichen Arzneimittelabgabe verpflichtet. Der Förderung dieses Grundsatzes dient die am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Aut-idem-Regelung als Bestandteil des Arzneimittelausgaben- Begrenzungsgesetzes. Die Aut-idem-Regelung verpflichtet die Apotheken, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben, wenn der Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/arzneimittel.php">Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat. Wirkstoffgleichheit bedeutet: Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße müssen identisch, und das Mittel muss für den gleichen Indikationsbereich zugelassen sein. Hat der Arzt die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel zugelassen, müssen die Apotheken ein preisgünstiges Arzneimittel abgeben. Dies berechnete sich bisher nach dem so genannten unteren Preisdrittel.

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