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Ein von Studenten aufgenommenes BAFöG-Darlehen muss nach der Regelstudienzeit wieder zurückgezahlt werden, allerdings nur zur Hälfte. Eine Rückzahlung des BAFöG-Darlehens ist zinslos, was für die Studenten ideal ist. Bei sehr guten Studienergebnissen sowie sehr schnellem Studienabschluss kann der rückzuzahlende Betrag des BAFöG-Darlehens teilweise erlassen werden. Die Modalitäten der Rückzahlung, unter denen in der Regel die Rückzahlungsraten verstanden werden, sind im BAFÖG-Gesetz geregelt. Eine Befreiung von der Rückzahlung gilt normalerweise für ein Jahr und kann sogar bis zu 4 Monaten rückwirkend ausgesprochen werden.
Allerdings hat nicht jeder einen Anspruch auf diese Art der staatlichen Unterstützung, weil das BAFöG-Amt ganz genau prüft, über welches Einkommen die Eltern des Antragstellers verfügen. Wird eine bestimmte Grenze überschritten, dann müssen die Eltern für die Finanzierung des Studiums ihres Kindes selber sorgen.
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