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Typisch für die Riesterrente ist es, dass sowohl der Sparer als auch der Staat einen monatlichen Betrag auf ein Sparkonto fließen lassen. Wie hoch die Summe jeweils ausfällt, hängt natürlich von den finanziellen Bedingungen des Sparers ab. Im Grunde genommen beeinflusst er dadurch die Höhe der staatlichen Zulagen, die sich prozentual steigern, wenn der Beitrag des Sparers höher ausfällt. Wie auch immer aber die Beiträge und die Zulagen aussehen, sie müssen in einem Banksparplan festgehalten werden, damit sich alle Beteiligten darauf einstellen können.
Zu diesen gehören nicht nur der Sparer und der Staat, sondern auch der Anbieter der Riesterrente, als welcher jede beliebige Versicherungsgesellschaft gelten kann. Fixiert werden nicht nur die monatlichen Einzahlungen, sondern auch die Zinsbeträge, die hinzukommen. Und diese sind bei dieser Angelegenheit vielleicht das Interessanteste überhaupt. Ausgezahlt wird die angesparte Rente dann mit Beginn des 60. Lebensjahres, wobei der Sparer nicht mit einer Einmalauszahlung rechnen darf. Was die Riesterrente vorsieht, das ist eine Teilauszahlung, die maximal 30 % des gesamten Volumens umfassen darf.
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