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Die Abkürzung BAT steht für Bundesangestelltentarif, der im Arbeitsrecht verankert war. Dass er es nicht mehr ist, liegt daran, das er 2005 von einem einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst abgelöst wurde. Seit seinem Abschluss aber regelte er die Beschäftigungsbedingungen und gab vor, wie die Bezahlung der Angestellten im öffentlichen Dienst aussehen sollte. Abgeschlossen wurde der BAT von öffentlichen Arbeitgebern, also Bund, Ländern und Kommunen und von der damaligen Gewerkschaft ÖTV. Eine Unterscheidung gab es auch in Bezug auf die alten und neuen Tarifländer, weil in den Letzteren spezielle Tarife galten.
In dem BAT-Ost war zum Beispiel geregelt, dass die Einkommen unter denen in den alten Bundesländern ausfielen. Obwohl der BAT abgelöst wurde richten sich noch immer einige Länder an ihm, zu denen Hessen und Berlin zählen, welche aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind. Da der BAT-Ost abgeschafft ist, ist er nur noch für die Geschichtsschreibung relevant und kann in so manch einem Unterrichtsfach durchgenommen werden, in dem es um Wirtschaft oder Sozialkunde geht.
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