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Noch bis zum 31. Dezember 2005 können sich angehende Hausbesitzer die Eigenheimförderung sichern. Diese wird jährlich ausbezahlt und setzt sich aus dem Grundförderbeitrag und der Kinderzulage zusammen. Die staatliche Förderung ist jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. So dürfen die Einkünfte beispielsweise bei Ehepaaren 140.000 Euro jährlich nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich durch im Haushalt lebende Kinder um 30.000 Euro.
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