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Die Bearbeitungsgebühr bei einem Ratenkredit wird aufgrund der Bearbeitungs- und Verwaltungskosten erhoben. Dabei handelt es sich um eine einmalig durch die Kreditnehmer zu entrichtende Gebühr. Es gibt auch Banken, die auf die Erhebung dieser Gebühr verzichten. Bei diesen Anbietern sollten Verbraucher jedoch darauf achten, dass der effektive Jahreszins im Gegenzug zu dem Verzicht auf die Bearbeitungsgebühr nicht zu hoch angesetzt wird. Oft wird die Bearbeitungsgebühr dann nicht erhoben, wenn es sich um einen Kredit handelt, der online angeboten wird.
Das liegt daran, dass alle Formalitäten über das Internet ablaufen und dass der Kreditnehmer zum großen Teil selber die Bearbeitung durchführt. Für ihn stehen freie Spalten bereit, in die er die eigenen Zahlen eintragen muss. Das nimmt nicht viele Minuten in Anspruch, sodass die Kreditanfrage nach nur wenigen Minuten per Mausklick verschickt werden kann. Kommt es dann schließlich zu einem gemeinsamen Geschäft, dann hat der Kreditnehmer die Kreditsumme in Raten abzubezahlen. Auf deren Höhe muss er sich vor Vertragsabschluss einigen.
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