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Die Bedeutung der Rürup-Rente ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, denn sie trägt dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger immer mehr dazu tendieren, ihre Altersvorsorge in die eigenen zwei Hände zu nehmen. Konzipiert und entwickelt wurde sie im Jahre 2005, und zwar von dem Wirtschaftsweisen und Professor für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt Bert Rürup. Das Besondere an der Rürup-Rente ist, dass sie nicht umlagefinanziert ist wie die gesetzliche Rente, die auch daran zugrunde geht, sondern dass es sich dabei um eine kapitalgedeckte Rente handelt.
Was die Förderung anbelangt, so bezieht sie sich hauptsächlich auf steuerliche Vergünstigungen, die der Sparer geltend machen kann. Aus dem Fonds, in den der Sparer monatlich einzahlt, wird schließlich die Rente ausgezahlt, wenn der Sparer das Rentenalter erreicht. Und dieses beginnt mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Einen Nachteil weist die Rürup-Rente dann aber doch auf. Denn anders als die üblichen Rentenversicherungen weist die Rürup-Rente den Umstand auf, dass sie nicht gekündigt werden darf.
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