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Eine befreiende Lebensversicherung ist eine Versicherung, bei der ein Rückkaufsrecht besteht. Dabei werden Versicherungsnehmer von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Ein weiterer Vorteil ist die Nichtanrechnung auf das Arbeitslosengeld Zwei (Hartz IV). Beispielsweise können das Mitglieder von kammerfähigen Berufen mit eigenständigen Versorgungswerken sein aber auch arbeitnehmerähnliche Selbständige.
Eine befreiende Wirkung tritt nur unter bestimmten Vorraussetzungen ein: (Todes- und Erlebensfallleistung, Versicherungsdauer bis mindestens zum 60. Lebensjahr, Leistungen bei Berufsunfähigkeit, Monatsbeitrag in Höhe des erforderlichen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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