Befristung von Renten

Renten die wegen einer verminderten Erwerbsfähigkeit ausgesprochen werden, werden grundsätzlich nur noch befristet bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gezahlt. Dieser Zeitpunkt wird im Rentenbescheid mitgeteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen werden bei Erziehungsrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten die Renten nur befristet gezahlt.


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