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Der Begriff Erwerbsunfähigkeit bezeichnet den Fall, dass eine Person aufgrund psychischer oder physischer gesundheitlicher Einschränkungen, welche auf eine Erkrankung, einen Unfall oder eine Behinderung zurückzuführen sind, nicht mehr in der Lage ist, einer Tätigkeit nachzugehen, welche ihren Lebensunterhalt sichert. In solchen Fällen werden die Betroffenen, seid der Rentenreform von 2001, von staatlicher Seite allein gelassen. Nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene erhaltene eine geringe Entschädigung in Form einer teilweisen Erwerbsminderungsrente, insofern sie nur noch drei bis unter sechs Stunden eine Arbeit, ganz gleich welcher Art, verrichten können.
Daher ist es ratsam, falls die Möglichkeit besteht, für diesen Fall durch den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung privat vorzusorgen. Es kann auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, welche für die finanziellen Ausfälle aufkommt, wenn eine Person nicht mehr in der Lage sein soll, einer Tätigkeit, ihrer Qualifikation entsprechend nachzugehen. Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von einer Vielzahl von Versicherern zu jeweils differenzierendem Preis-/Leistungsniveau und zu unterschiedlichen Vertragskonditionen angeboten, so dass es sich empfiehlt, sie kostenfrei und unabhängig online zu vergleichen.
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