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Behandlungskosten werden normalerweise gemäß der GOÄ in Rechnung gestellt. Dahinter verbirgt sich die Gebührenordnung für Ärzte. Es empfiehlt sich immer, einen Kostenvoranschlag zu verlangen. Gerade bei zahnärztlichen Behandlungen variieren die Kosten sehr stark zwischen den verschiedenen Zahnärzten, so dass sich ein Vergleich lohnt.
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