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Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung bei den durch Krankheit entstehenden Kosten, die Beamte, Richter und Soldaten von ihrem Diensthern für sich und ihre Familienangehörigen unter Abzug von Eigenanteilen erhalten. Sie wird prozentual bzw. pauschal gewährt. Die Beihilfe wird bei Zahnersatz nicht auf den vollen Rechnungsbetrag gewährt, sondern nur auf den geringeren Betrag der sogenannten "beihilfefähigen Aufwendungen". Hier entstehen also nicht unerhebliche Selbstbeteiligungen.
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