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Eine Beihilfe für die private Krankenversicherung kann von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr (Bund, Land etc.) beteiligt sich aufgrund seiner Fürsorgepflicht an den Krankenkosten der Beamten. Die Beihilfe unterscheidet sich nach den Bundesländern einmal als personen- oder familienbezogen. Sie ist prozentual unterschiedlich. Die Kosten, die von der Beihilfe nicht getragen werden, soll der Beamte selbst privat tragen, indem er sich privat versichert.
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