Beiträge Beamtenanwärter

Die Beiträge der Beamtenanwärter sind dabei geringer, weil sie noch kein volles Beamtengehalt beziehen. So sind die Beiträge von der Altersklasse und dem Geschlecht des Versicherten abhängig. Da die Beamtenanwärter Behilfsansprüche haben ist der Versicherungsschutz lediglich als Ergänzung gedacht. Zur Aufnahme in ein solches Tarifangebot darf man in der Regel nicht älter als 35 Jahre sein. In den meisten Fällen beträgt die Höchstvertragsdauer 5 Jahre.


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Ist der Versicherte nach seiner erfolgreichen Ausbildung verbeamtet muss er die normalen Beiträge entrichten. Hat der Beamtenanwärter seine Ausbildung länger als ein halbes Jahr ausgesetzt oder die Vertragslaufzeit ist vorbei entfallen die speziellen Tarifbedingungen ebenfalls und die Beiträge steigen. In diesem Fall richten sich die darauf folgenden Beiträge der Beamtenanwärter nach dem Alter. Eine neue Risikoprüfung wird nicht vorgenommen und Wartezeiten entstehen auch nicht.

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