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In den gesetzliche Krankenkassen werden monatlich zur entrichtenden Beiträge vom Verdienst des Versicherungsnehmes bestimmt. Liegt hierbei das Bruttoeinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, führt der Versicherte einen festen Prozentteil seines Einkommens (Brutto) an die gesetzliche Krankenversicherung.
Oberhalb dieser Grenze bleibt der Beitrag kostent (beispielswweise 554 Euro inkl. Pflegeversicherung). Die privatne Krankenversicherungen ermitteln die Monatsbeiträge unabhängig vom Einkommen des Versicherten. Dabei dient als Berechnungsgrundlage das zu versichernde Risiko, also die voraussichtlichen Kosten für den Versicherer. Diese bestimmen sich durch Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand sowie durch die vereinbarten Leistungen.
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