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Im deutschen Krankenversicherungssystem gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht, die dafür sorgt, dass alle diejenigen mit einem Einkommen von weniger als 46 350 Euro im Jahr in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Alle die mehr als diese Beitragsbemessungsgrenze im Jahr verdienen, können sich in der Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/privaten-krankenkasse.php">privaten Krankenkasse versichern. Einer gesetzlichen Krankenversicherung werden ihre Leistungen, anders als ihre Beiträge gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge kann sie weitestgehend frei gestallten. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert, der Rest zahlt seine Beiträge in eine private Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen sind außerdem allen, nicht gesetzlich pflichtversicherten Personen offen wie zum Beispiel, Studenten, Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung, deren Beiträge nach dem Umlageverfahren errechnet werden. Die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten werden von der Krankenversicherung prozentual vom Bruttoeinkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen (Ehepartner, Kinder) sind dabei beitragsfrei mitversichert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflicht die Beiträge zur Hälft an die Krankenversicherungen zu entrichten. Krankenkassensätze kann man... mehr Der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) wurde 1938 als... mehr Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) mit ihrem... mehr Unter der Elternzeit wird im Allgemeinen... mehr
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