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Die Abkürzung TKK steht für die Techniker Krankenkasse, obwohl die richtige Abkürzung TK lautet. Es handelt sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Form einer Ersatzkasse, die zu den ganz großen zählt. Sie kann auf mehr als sieben Millionen Versicherte verweisen, denen sie einen Versicherungsschutz garantiert. Was die Leistungen anbelangt, so werden diese zu 95 % vom Gesetzgeber vorgegeben, wobei die restlichen 5 % der Leistungen auf das Konto der Techniker Krankenkasse gehen. Welche das sind, das erfährt man auf der Homepage der Techniker Krankenkasse, die den Namen www.
tk-online.de trägt. In Bezug auf die Beiträge fand seit dem 1. Januar eine Änderung statt, die mit der Gesundheitsreform in Verbindung steht. Denn nun wird der Beitragssatz nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt, sondern vom Gesetzgeber, und zwar einheitlich. Zur Zeit beträgt er 15, % und ist damit höher als derjenige, den die Technikerkrankenkasse vor der Gesundheitsreform anbot. Beiträge werden jedoch auch bei der freiwilligen Krankenversicherung fällig, wo sie nach Tarifen geregelt sind. Und für deren Gestaltung ist die TK selber verantwortlich.
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