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Nach der Fusion der TAUNUS BKK mit der BKK Braunschweig am 01. April 2004, werden für die Versicherten der neuen Krankenkasse die Beiträge auf 13,8 Prozent steigen. Die Erhöhung der Beiträge von 12,8 Prozent um einen Prozentpunkt wurde von den Aufsichtsgremien der Krankenkasse TAUNUS BKK beschlossen und vom Bundesversicherungsamt (BVA) abgesegnet.
Für die Kunden besteht kein Sonderkündigungsrecht, weil die Erhöhung der Beiträge mit einer Fusion zweier Krankenkassen der BKK zusammenfällt. Der Leistungsnachlauf und der Vorwegnahmeeffekt aufgrund des Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) sind die zwei entscheidenden Gründe für die BKK die Beiträge der der Krankenkasse zu verändern. Die TAUNUS BKK im vergangenen Jahr als Wachstums-Krankenkasse überdurchschnittlich viele Neumitglieder gewonnen. So konnten die Einahmen durch die Beiträge, die Ausgaben für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung überstiegen. Dieser finanzielle Vorteil der Krankenkasse besteht seit dem sich das Wachstum der Mitglieder der BKK normalisiert hat nicht mehr. Der "Vorwegnahmeeffekt" verstärkt zusätzlich den Druck auf die Finanzlage der Krankenkasse und damit die Notwendigkeit der Erhöhung der Beiträge der BKK. Die Kosten für Arzneimittel, Zahnersatz und Brillen stiegen, aufgrund der angekündigten Leistungskürzungen im Zuge der Gesundheitsreform. Allein für Arzneimittel stiegen die Kosten um 3,2 Millionen auf 12,7 Millionen Euro im Dezember.
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