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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach dem Bruttoeinkommen der Versicherungsnehmer berechnet. Trotzdem gibt es bei den, über 250, gesetzlichen Krankenkassen große Preisunterschiede, während der Leistungsumfang, laut gesetzlicher Verordnung, nur minimal differenzieren darf. Alle Arbeitnehmer, deren Jahresendgeld nicht über der Pflichtversicherungsgrenze - aktuell beträgt sie 47 250 Euro - liegt, müssen Beiträge zur GKV zahlen. Um für ähnliche oder gleiche Leistungen nicht unnötiger Weise viel Geld auszugeben, ist es ratsam, die gesetzlichen Versicherer einem kostenfreien Preisvergleich im Internet zu unterziehen, oder sich durch einen, ebenfalls kostenfreien, Tarifrechner berechnen zu lassen, wo es die günstigsten Tarife gibt.
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