Volltextsuche:
Die Beitragsbemessensgrenze der Krankenkasse ist derselbe Betrag wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Die GKV orientiert sich bei der Kalkulation ihres Höchstbeitrags nach der jeweils aktuellen Beitragsbemessensgrenze. Die Beitragsbemessensgrenze sind 75 Prozent der Rentenversicherung. Zu Anfang jedes Jahres wird sie neu festgelegt. 2004 beläuft sich die Beitragsbemessensgrenze auf 41.850 Euro im Jahr oder 3.487,50 Euro im Monat.
Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet die GKV höchstens bis zur Beitragsbemessensgrenze. Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen (Brutto) über der Beitragsbemessensgrenze liegen, können sich in der privaten oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
ABC der Krankenkassen ist ein Portal... mehr
Die Deutsche Beamten Versicherung AG, auch... mehr
Die Kaufmännische Krankenkasse Halle (KKH) wurde... mehr
Bei der Sparkassenversicherung (SV) handelt es... mehr
Thüringen ist ein deutsches Bundesland, dessen... mehr