Beitragsbemessungsgrenze 2011

Die gesetzliche Krankenkasse errechnet ihre Beiträge lediglich bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr neu in Orientierung an der Lohnentwicklung aller Versicherungsnehmer kalkuliert. Die Beitragsbemessungsgrenze 2011 beträgt 49.500 Euro Jahresgehalt bzw. 3.450 Euro monatliches Gehalt. Im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze 2003 ist die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/beitragsbemessungsgrenze.php">Beitragsbemessungsgrenze 2004 450 Euro höher im Jahreseinkommen und somit 37,50 Euro höher im Monatseinkommen. Alles was über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt wird nicht mit in die Beitragsberechnung einbezogen. Bis zum Jahr 2002 entsprach die Beitragbemessungsgrenze noch der Krankenversicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze konnten also vor 2003 frei zwischen einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse entscheiden. Die Beitragsbemessungsgrenze 2003 war die erste Beitragsbemessungsgrenze die unter der Pflichtversicherungsgrenze lag.

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