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Beiträge zur Rentenversicherung sind nicht unbegrenzt für jedes Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt zu zahlen. Für ein Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt, das die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind keine Beiträge zu leisten. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich, solange noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen.
Sie ändert sich von Jahr zu Jahr und wird durch Verordnung festgelegt.
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