Beitragsbemessungsgrenze Arbeiterrentenversicherung

Beiträge zur Rentenversicherung sind nicht unbegrenzt für jedes Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt zu zahlen. Für ein Arbeitseinkommen/Arbeitsentgelt, das die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind keine Beiträge zu leisten. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich, solange noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen.


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