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Anders als bei Arbeitnehmern werden die Beiträge der Krankenkasse für die freiwillig versicherten Selbständigen nicht prozentual vom Lohn bis hin zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige gelten Mindestbeiträge.
Im Falle der freiwillig versicherten Selbständigen wird ein monatliches Einkommen bzw. Gewinn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze angenommen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2004 bei 3.487,50 Euro Monatsgehalt. Anhand dieser Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge für den Selbstständigen festgelegt. Die Mindestbeiträge werden von den Selbstständigen auch erhoben, wenn durch die selbstständige Tätigkeit noch kein finanzieller Erfolg und somit auch nicht Gewinn in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielt wurde. Gelingt dem Selbstständigen allerdings ein Nachweis, dass sein monatlicher Gewinn unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann sein angenommenes Gehalt bis auf 1811,25 Euro heruntergesetzt werden.
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