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Die Definition der Beitragsbemessungsgrenze lautet, dass diese Grenze einen Geldbetrag darstellt, der von einem Arbeitnehmer im Jahr brutto mindestens erwirtschaftet werden muss, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Man könnte es auch so ausdrücken, dass die Beitragsbemessungsgrenze angibt, ab welchem Zeitpunkt die Sozialversicherung nicht mehr verpflichtend ist. Aus diesem Grund wird auch oft von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen, was nur ein anderer Ausdruck für das ein und andere Phänomen ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 48.
600 Euro, die nicht jeder im Jahr brutto verdienen kann. Deswegen stellt sie in gewisser Hinsicht eine hohe Hürde dar, die es zu überspringen gilt. Wenn das aber erreicht wird, steht einem die Alternative zur Verfügung, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das ist deswegen so lukrativ, weil die private Krankenversicherung an jede Menge Vorteile gebunden ist, was mit dem Leistungsumfang und den Privilegien der Privatversicherten zusammenhängt.
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