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Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge auf Grundlage der Durchschnittseinkommen der Versicherten. Die Beiträge werden prozentual von Einkommen im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze einbezogen. 2004 beträgt die Krankenversicherung für 49 € monatlich - de/content/beitragsbemessungsgrenze.php">Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung 41.850 Euro Jahresgehalt und 3.487,50 Euro Monatsgehalt. Arbeiter, die ein höheres Jahresgehalt als die Versicherungspflichtgrenze, (46.350 Euro für das Jahr 2004), und somit auch höher als die Beitragsbemessungsgrenze beziehen, können sich auch bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Die private Krankenversicherung leitet ihre Beiträge von dem Gesundheitsrisiko der Versicherten und den von ihnen gewünschten Leistungspaketen ab und ergeben sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung aus ihrem Gehalt. Die private Krankenversicherung hat demnach auch keine Beitragsbemessungsgrenze. Für die private Krankenversicherung war die Beitragsbemessungsgrenze nur bis zum Jahr 2002 wichtig, da die Beitragsbemessungsgrenze bis in dieses Jahr noch identisch mit der Krankenversicherungspflichtgrenze war. Unser Alltag und die damit verbundenen... mehr Im Jahre 2007 wurden 238 gesetzliche... mehr Eine gesetzliche... mehr Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)... mehr Die gesetzliche Krankenversicherun (GKV) enthält die... mehr
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