Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung Rentenversicherung

Die Beiträge der Rentenversicherung hängen von den Einkommen der Versicherten ab. Zur Kalkulation der Beiträge werden nur die Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung mit berechnet. Im Jahr 2004 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 61.800 Euro Jahreseinkommen und wird 2005 auf 62.


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800 Euro steigen. Gehälter, die über dieser Grenze liegen, werden dennoch in der Krankenversicherung wie auch in der Rentenversicherung nur bis zu der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehenden Beträge werden dann aber auch bei der Kalkulation der Leistungen aus der Krankenversicherung und der Rentenversicherung nicht mit in die Rechnung aufgenommen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung macht 75 Prozent der Beitragsermessungsgrenze der Krankenversicherung aus. Steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt also auch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 41.850 Euro (2004) auf 42.300 Euro Jahreseinkommen (2005) bzw. von 3.487,50 Euro auf 3.525 Euro Monatseinkommen.

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