Beitragsbemessungsgrenze für Private Krankenversicherungen

Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherungen basiert auf dem Durchschnittseinkommen der Versicherten. Die Beiträge werden prozentual von den Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.


Krankenversicherung für 49 € monatlich -
Jetzt hier ONLINE vergleichen und bis 4000 € jährlich sparen
Sie erhalten direkt eine Online Übersicht

Anrede: Geburtsdatum*
Vorname* Nachname*
Strasse* PLZ / Ort*
Beruf* Berufsstatus*
Telefon* Email
Jahresein- kommen Wie sind Sie zur Zeit
krankenversichert?



Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse liegt 2004 bei 41.850 Euro Einkommen im Jahr und 3.487,50 Euro im Monat. Arbeitnehmer deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, die für das Jahr 2004 46.350 Euro beträgt, und damit auch die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten können sich in private Krankenversicherungen begeben. Da sich die Beiträge der privat Versicherten nicht aus ihren Einkommen, sondern aus deren individuellem Gesundheitsrisiko und den von ihnen gewünschten Leistungspaketen ergibt, gibt es auch keine Beitragsbemessungsgrenze für private Krankenversicherungen. Die Beitragsbemessungsgrenze war für die private Krankenversicherung nur bis 2002 von Bedeutung, da bis in dieses Jahr die Beitragsbemessungsgrenze noch identisch mit der Pflichtversicherungsgrenze war.

Weiterführende Themen

Definition Krankenversicherung

Die Definiton der Krankenversicherung lautet: Eine... mehr

Gebärmutter OP

Als Gebärmutter wird ein Geschlechtsorgan der... mehr

ABAG

Das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) von 2001 schaffte... mehr

Krankenkasse GEK

Die GEK als Krankenkasse vorgestellt Die Abkürzung... mehr

Gesetzlichen Krankenkassen Vergleich

Die gesetzlichen Krankenkassen sind selbstständige Körperschaften... mehr