Beitragsbemessungsgrenze Ost

Die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt das Maximaleinkommen zur Berechnung der Beiträge wieder. Alles vom Gehalt, was über der Beitragsbemessungsgrenze liegt fließt nicht mit in die Berechnung ein, d.h. dass darauf keine Beiträge gezahlt werden.


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Für das Jahr 2005 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung bei 5.200 Euro Monatsgehalt bzw. 62.400 Euro Jahresgehalt. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt 4.400 Euro monatliches Einkommen und 52.800 Euro jährliches Einkommen. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze Ost identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze West. Die Beitragsbemessungsgrenze in Ost und West beträgt 2005 3.525 Euro Monatsgehalt oder auch 42.300 Euro Jahresgehalt. Die Versicherungspflichtgrenze ist wie die Beitragsbemessungsgrenze in Ost und West gleich hoch. Sie beträgt für das Jahr 2005 3.900 Euro Monatseinkommen bzw. 46.800 Euro Jahreseinkommen. Diejenigen, die ein Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze beziehen, sind nicht dazu verpflichtet sich durch eine gesetzliche Kasse versichern zu lassen.

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