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Die vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträge in eine Pensionskasse sind seit dem 01.01.2002 steuerfrei, solange sie nicht über 4 Prozent der aktuellen Beitragbemessungsgrenze der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte übersteigen. Die Beitragbemessungsgrenze liegt im Jahr 2004 in den alten Bundesländern bei 61.800 Euro im Jahr und in den neuen Ländern bei 52.200 Euro. D.h., dass im Jahr 2004 insgesamt 2.472 Euro Arbeitgeberanteil in West- und 2.088 Euro Arbeitgeberanteil der Pensionskasse in Ost-Deutschland steuerfrei sind.
Im Jahr 2005 wird die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in West-Deutschland bei 62.400 Euro und in Ost-Deutschland bei 52.800 Euro Jahreseinkommen liegen. Folglich sind 2005 für das gesamte Jahr in den alten Bundesländern 2.496 Euro und in den neuen Bundesländern 2.112 Euro steuerfrei sind. Die Arbeitgeberbeiträge in der Pensionskasse, die über die 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegen werden, normal besteuert wie Löhne und Gehälter. Sollte die Versorgungszusage nach dem 31.12.2004 getätigt worden sein erhöht sich der zulässige jährliche Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils in der Pensionskasse von 4 Prozent der Beitragbemessungsgrenze für das Jahr 2005 um zusätzliche 1.800 Euro.
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