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Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherungen basiert auf dem Durchschnittseinkommen der Versicherten. Die Beiträge werden prozentual von den Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse liegt 2004 bei 41.850 Euro Einkommen im Jahr und 3.487,50 Euro im Monat. Arbeitnehmer deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, die für das Jahr 2004 46.350 Euro beträgt, und damit auch die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten können sich in private Krankenversicherungen begeben. Da sich die Beiträge der privat Versicherten nicht aus ihren Einkommen, sondern aus deren individuellem Gesundheitsrisiko und den von ihnen gewünschten Leistungspaketen ergibt, gibt es auch keine Beitragsbemessungsgrenze für private Krankenversicherungen. Die Beitragsbemessungsgrenze war für die private Krankenversicherung nur bis 2002 von Bedeutung, da bis in dieses Jahr die Beitragsbemessungsgrenze noch identisch mit der Pflichtversicherungsgrenze war.
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