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Die Berechnung der Beiträge in den gesetzlichen Krankenkassen hängt, anders als für private Krankenkassen von den Löhnen der Mitglieder ab. Einkommen werden dabei lediglich bis zur Beitragsermessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/krankenkasse.php">Krankenkasse in die Rechnung mit einbezog. Ab dem 01. Januar 2005 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 3.525 Euro monatlich oder auch 42.300 Euro im jährlich.Die Beitragsbemessungsgrenze war bis zum Jahr 2002 die Einkommensuntergrenze für die Option sich durch private Krankenkassen versichern zu lassen. Diese so genannte Versicherungspflichtgrenze (2005: 46.800 Euro jährlich), unter der man nicht in private Krankenkassen wechseln darf, wurde ab dem 01. Januar 2003 von der Beitragsbemessungsgrenze abgekoppelt und angehoben. Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und so berechtigt sind sich in eine private Krankenkasse zu begeben, haben die Möglichkeit in eine der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln. Wenn Selbstständige die private Krankenversicherung ablehnen und sich für eine der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden, wird die Beitragsermessungsgrenze als ihr Einkommen angenommen, auch wenn die selbstständige Tätigkeit keinen Gewinn abwirft. Im Rahmen einer Ich-AG ist eine... mehr Mit der privaten Krankenversicherung kann man... mehr Selbständige, Freiberufliche, Beamte... mehr Krankenhäuser untersuchen Menschen auf Krankheiten, behandeln... mehr Die Postbeamtenkrankenkasse ist ein Versicherungsträger, doch... mehr
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