Beitragsbemessungsgrenze PV

In die Beitragskalkulation der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (KV und PV) fließen die Gehälter der Versicherungsnehmer lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit ein. Zur Beitragsberechnung der gesetzlichen KV und PV werden die Gehälter der Mitglieder also prozentual bis zur Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/beitragsbemessungsgrenze.php">Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die KV und PV gehen im Jahr 2005 von einer Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 42.300 Euro Jahres- bzw. auf 3.525 Euro Monatsgehalt aus. Die Krankenversicherungspflichtgrenze der gesetzlichen KV und PV ist seit 01. Januar 2003 höher als die Beitragbemessungsgrenze. Die Pflichtversicherungsgrenze (46.800 Euro für das Jahr 2005) ist die Einkommensgrenze, die ein Arbeitnehmer überschreiten muss um zu einer privaten KV und PV zu wechseln.

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