Beitragsbemessungsgrenze Rente Bundesländer

Beiträge zur Rentenversicherung sind vom Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen nur bis zu einer bestimmten Höhe, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze, zu entrichten. Die BBG wird jährlich neu festgelegt. Nur für die Gehaltsteile, die unterhalb der BBG liegen, werden Beiträge gezahlt und Rentenansprüche erworben. Für Gehaltsteile oberhalb dieser Grenze bietet die Kostenloser ONLINE Altersvorsorge Vergleich
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viando.de/content/gesetzliche-rentenversicherung.php">gesetzliche Rentenversicherung keine Absicherung. Ein Überschreiten der BBG läßt die Versicherungspflicht weiterbestehen. Eine Befreiung ist auf dieser Basis nicht möglich.2003 beträgt die BBG der Rentenversicherung EUR 5100,- (alte Bundesländer) und EUR 4275,- (neue Bundesländer).

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