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Die Beitragsbemessungsgrenze bei Renten beschreibt die Grenze des Monatlichen bzw. Jährlichen Verdienst, bis zu dem Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dieses schwankt zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zurzeit liegt die Grenze im Osten bei 4350 Euro monatlich und im Westen bei 5.150 Euro monatlich.
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