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Der Deutsche Bundestag verabschiedet immer im Herbst die Rechengrößen für die Sozialversicherung des Folgejahres. Vor dem Abdruck im Bundesgesetzblatt muss der Bundesrat darüber abstimmen. Dazu zählen die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenzen. Diese unterscheiden sich zwischen den Alten und Neuen Bundesländern.
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