Volltextsuche:
Die Abkürzung KV steht für die Krankenversicherung, welche, wie bekannt ist, zwei Formen aufweist, die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung innerhalb der Sozialversicherung, sodass jeder Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, sofern er keiner geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die manchen Arbeitnehmern erlaubt, in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Ob diese Möglichkeit gegeben ist oder nicht, bemisst sich danach, ob das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.
Diese wird oft als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet und stellt einen Rahmen, innerhalb dessen die Krankenversicherung zur Pflicht wird. Die Versicherungspflichtgrenze liegt zur Zeit bei 48.600 Euro, die überschritten werden müssen, um sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu können. Die selbe Versicherungspflichtgrenze muss unterschritten werden, damit es zu einem Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse stattfinden kann. Das ist freilich schwieriger als der umgekehrte Weg, weshalb der Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegt sein will.
Die Pleite einer BKK-Krankenkasse – so... mehr
Die HZK Krankenkasse wurde bereits 1877... mehr
Die richtige Krankenkasse für Pflichtversicherte aus... mehr
Im Jahre 1993 wurde die globale... mehr
Bei der Hypnosetherapie (Hypnotherapie) wird durch... mehr