Volltextsuche:
Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Die Beitragsbemessungsgrunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das Produkt ist dann der zu zahlende Beitrag. Als Beitrag bezeichnet man die Zahlungen, die der Versicherte an den Versicherer laufend leistet, um den entsprechenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Beiträge werden i.d.R. monatlich fällig und im Vertrag schriftlich fixiert. Es besteht oftmals die Möglichkeit eine Dynamik zu vereinbaren, dann wird der monatliche Beitrag automatisch z.
B. jährlich zu einem festgelegten Prozntsatz erhöht. Es besteht auch die Möglichkeit von Einmalzahlungen oder einmaligen Beiträgen. Was letztendlich zutreffend ist, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft und natürlich vom Wunsch des Versicherungsnehmers.
Die englische... mehr
Betriebskrankenkassen (BKK) sind Träger der gesetzlichen... mehr
Die gesetzliche Krankenkasse im Leistungsvergleich –... mehr
Der Verbund ALTE LEIPZIGER-HALLESCHE wurde 1934... mehr
Als Gebärmutter wird ein Geschlechtsorgan der... mehr