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Die Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2009 durchgeführt wurde, brachte jede Menge Änderungen mit sich. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Gesundheitsfonds, in den nun die Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber als auch die staatlichen Zuschüsse fließen. Der Beitragseinzug erfolgt also genauso wie vorher, mit dem Unterschied, dass das Geld nicht mehr direkt an die Krankenkassen geht, sondern erst über den Fonds. Berechnet wird der Beitrag ebenfalls wie früher, nämlich indem der Beitragssatz auf das Bruttoeinkommen der Versicherten berechnet wird.
Allerdings brachte es die Gesundheitsreform mit sich, dass nun nicht mehr die Krankenkassen die Beitragssätze festlegen, sondern der Gesetzgeber, und zwar einheitlich. Zur Zeit liegt der Beitragssatz bei 15,5 %, was sich jedoch schon bald ändern kann. Gerade zur Zeit der Weltwirtschaftskrise wird darüber gesprochen, ob nicht der Beitragssatz zur Entlastung gesenkt werden sollte. Bis jetzt wurde das noch nicht getan, doch kann es dazu tatsächlich schon bald kommen.
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Die Beitragsbemessung der Krankenversicherung wird bis... mehr
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Wer in einer der zahlreichen
Die Beitragsbemessungsgrenzen der... mehr