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Die Beitragsentwicklung der Debeka wird, wie in allen PKV durch verschiedene Maßnahmen versucht zu regulieren. Gesundheitsleistungen werden durch im Alter immer häufiger in Anspruch genommen. Außerdem wachsen die Kosten durch den medizinischen Fortschritt immer schneller immer höher. Um dieser Beitragsentwicklung entgegenzuwirken baut die Debeka Altersrückstellungen auf, die den Beiträgen von Anfang an entnommen werden.
Außerdem sind die Mitglieder der PKV, also auch der Debeka, seit dem 01 Januar 2000 zu einem gesetzlichen 10 Prozent-Zuschlag verpflichtet um der Beitragsentwicklung zu begegnen. Die Debeka versucht so die Beitragsentwicklung auf lange Zeit konstant zu halten, so das Sie auch im Alter noch die gleichen Beiträge zahlen
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