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Deutschland ist ein Sozialstaat, zu dem er vor allem im Jahr 1873 wurde, als nämlich die Sozialversicherung eingeführt wurde. Diese besteht aus insgesamt fünf Versicherungszweigen, von denen die gesetzliche Krankenversicherung nur eine ist. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen, von denen es sehr viele gibt. Ihre Aufgabe besteht darin, ihre Versicherten im Krankheitsfall zu unterstützen. Und das tun sie auch, indem sie eine Grundversorgung garantieren. Im Gegenzug verlangen sie von ihren Versicherten einen Beitrag, der monatlich anfällt.
Dieser wird anhand eines Beitragssatzes berechnet, den früher die Krankenkassen selbst festlegten. Doch das änderte sich, seitdem die Gesundheitsreform durchgeführt worden war. Das geschah im Januar 2009, und das Neue war, dass nun der Beitragssatz vom Gesetzgeber festgelegt wird, und zwar einheitlich. Zu einer Erhöhung, wie viele fürchteten, kommt es im Jahr 2010 nicht, im Gegenteil, nun ist bekannt, dass eine Senkung um 0,6 % stattfinden soll.
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