Beitragsermessungsgrenze Einkommen

Die Berechnung der Beiträge der Sozialversicherung findet auf Grundlage der Bruttolöhne der Mitglieder statt. Die Löhne der Versicherten werden aber lediglich bis zu Beitragsermessungsgrenze mit in Beiträgen belastet. Der restliche Lohn über der Beitragsermessungsgrenze wird weder bei der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/beitragsberechnung.php">Beitragsberechnung noch bei der Kalkulation des Leistungsanspruchs mit in die Rechnung einbezogen. Die Beitragsermessungsgrenze war bis zum Jahr 2003 noch identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze sind automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beitragsermessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2005 42.300 Euro Jahreseinkommen bzw. 3.525 Monatsgehalt. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung geht für das Jahr 2005 von einer Beitragsermessungsgrenze in Höhe von 62.400 Euro Jahres- bzw. 5.200 Euro Monatsgehalt in den alten Bundesländern und von auf 52.800 Euro Jahres- bzw. 4.400 Euro (Ost) Monatseinkommen in den neuen Ländern aus.

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